Wissenwertes über Licht
Für die normalen Beleuchtungsaufgaben im Wohnbereich braucht man keinen Lichtingenieur. Die wichtigsten licht- und beleuchtungstechnischen Begriffe sollen zum besseren Verständnisses hier nun aufgeführt werden. 
Allgemeinbeleuchtung - auch Grundbeleuchtung - ist die allgemeine Beleuchtung ohne Berücksichtigung einzelner Sehaufgaben. Sie stellt sicher, daß die Architektur, die Objekte und Menschen im Raum sichtbar sind und ermöglicht Orientierung und Kommunikation.
Akzentbeleuchtung - ist die Betonung einzelner Raumbereiche oder Objekte mit Licht. Die Akzente kommen besonders gut zur Geltung, wenn das Niveau der Akzent- über dem Niveau der Allgemeinbeleuchtung liegt.
Beleuchtungsniveau - beschreibt die mittlere Beleuchtungsstärke im Raum oder an einzelnen Plätzen. Über die Anschlusswerte für ein geringes, mittleres, hohes oder sehr hohes Beleuchtungsniveau informiert die Tabelle auf Seite 11.
Beleuchtungsstärke - gibt in Lux (lx) den Lichtstrom an, der von einer Lichtquelle auf eine bestimmte Fläche trifft. Sie beträgt ein Lux, wenn der Lichtstrom von einem Lumen einen Quadratmeter Fläche gleichmäßig beleuchtet.
Blendung - kann direkt von den Leuchten ausgehen (Direktblendung) oder indirekt von Reflexen durch Spiegelung auf glänzenden Oberflächen (Reflexblendung). Blendung beeinträchtigt die Sehleistung und vermindert den Sehkomfort.
Brandschutz-Symbole - geben Auskunft, inwieweit die Eigenerwärmung einer Leuchte begrenzt ist und auf welchen entflammbaren Stoffen sie montiert werden darf.
CE-Kennzeichnung - Das CE-Kennzeichen ist kein Sicherheitszeichen. Es wird von den Herstellern in Eigenverantwortung angebracht und richtet sich an die Behörden, die für die Überwachung bestimmter Richtlinien der EU zuständig sind. Ein ausschließlich mit dem CE -Symbol gekennzeichnetes Erzeugnis wurde also von keiner anerkannten Prüfstelle getestet.
Dimmen - Mit elektronischen Dimmern lässt sich der Lichtstrom von Lampen nahezu verlustfrei von hell bis dunkel steuern: dimmen. Glühlampen und Halogen-Glühlampen arbeiten mit konventionellen Dimmern. Für Niedervolt-Halogen-Glühlampen gibt es spezielle Dimmer. Leuchtstofflampen und 4-Stift-Kompakt- Leuchtstofflampen werden mit dimmbaren EVG gedimmt.
EVG - ist die Abkürzung für Elektronisches Vorschaltgerät. Aufgrund ihrer Wirtschaftlichkeit und des hohen Sehkomforts werden EVG und dimmbare EVG immer häufiger anstatt konventioneller oder verlustarmer Vorschaltgeräte eingesetzt.
ENEC-Zeichen - siehe VDE-Zeichen
Farbwiedergabeeigenschaft - einer Lampe kennzeichnet die farbliche Wirkung, die ihr Licht auf farbigen Gegenständen hervorruft. Sie wird mit dem Index Ra bewertet. Ra=100 steht für den besten Wert. Je niedriger der Index, desto schlechter sind die Farbwiedergabeeigenschaften.
Lampensockeln und Fassungen - LED Leuchtmittel und LED Lampen sind in vielen Varianten und mit unterschiedlichen Sockeln / Fassungen verfügbar. Die Sockel der LEDs entsprechen natürlich den Sockeln, die Sie aus alten, handelsüblichen Glühleuchtmitteln kennen. Dementsprechend gibt es für alle Glühbirnen und Halogenstrahler eine LED Alternative. Hier sind die gängigsten Sockel der Lampen aufgelistet.
- GU10 Sockel - LED Leuchtmittel für den Ersatz der 230V Halogen Lampen
- MR16 Bauform mit dem GU5,3 Sockel und 50 mm Durchmesser - Für die Standard-Fassung der 12V Halogen Strahler
- Die MR11 Bauform - mit 35 mm Durchmesser kleiner als MR16, auch mit der GU5,3 Fassung. Für 12V Spannung ausgelegt
- G13 (T8) Sockel - wird bei den Leuchstoffröhren verwendet. Die LED Röhren enthalten jedoch keine giftigen Gase, verbrauchen viel weniger Strom und benötigen weder Starter noch das Vorschaltgerät
- Auch bei den bekannten Schraubensockeln (Bajonettsockel) E27 macht die moderne Entwicklung der Lichttechnologie nicht halt. Für 230V Spannung. Die E27 Fassung wird auch bei den LED Lampen mit PAR30 und PAR38 Bauform verwendet. Diese Hochleistungstrahler sind besonders hell und auch sehr effizient - der Umwelt zuliebe.
- Ebenfalls sind die Light Emitting Dioden Lampen für die Fassung E14 (230V Spannung) erhältlich.

